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   BVerwG, 19.03.1976 - VI C 5.75   

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BVerwG, 19.03.1976 - VI C 5.75 (https://dejure.org/1976,46)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1976 - VI C 5.75 (https://dejure.org/1976,46)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1976 - VI C 5.75 (https://dejure.org/1976,46)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verlegung eines Termins zur Wahrung des rechtlichen Gehörs - Pflicht der verhinderten Partei zur Darlegung der Gründe der Verhinderung und der Notwendigkeit ihrer Anwesenheit im Termin - Persönliche Anwesenheit eines Wehrpflichtigen in Streitigkeiten über die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriegsdienstverweigerer - Persönliches Erscheinen - Beweiszwecke - Versagung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 50, 275
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 6.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75
    Diese Regelung dient u.a. dazu, den Parteien die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozeß durch schriftsätzlichen oder mündlichen Vortrag zu ermöglichen; ihre Verletzung berührt daher den Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. Urteile vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 6.61 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 24 = DVBl. 1963, 672] und vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 5]).

    Zu berücksichtigen ist auch, daß in Kriegsdienstverweigerungsverfahren die Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 1 WPflG), dem Kläger also nur eine Tatsacheninstanz zur Verfügung steht, in der er dem Gericht die tatsächlichen Grundlagen für die Beurteilung seines Anerkennungsbegehrens unterbreiten kann (vgl. Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 6.61 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75
    Der erkennende Senat hat im Beschluß vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 45) ausgeführt, daß bei der Eigentümlichkeit dieser Streitsachen die eigenen Angaben des Klägers je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle spielen können, als dies sonst meist in der Prozeßpraxis der Fall ist.
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75
    Der Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung, der grundsätzlich in Kriegsdienstverweigerungssachen Gewicht hat (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 26.73 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 10]), stand einer erneuten Termins Verlegung oder Vertagung nicht entgegen; denn das Streben nach Beschleunigung darf nicht zu einer Versagung des rechtlichen Gehörs führen (vgl. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 7.73 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 11]).
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 36.73

    Verletzung der Aufklärungspflicht als Verfahrensmangel durch fehlende Vernehmung

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75
    In diesem Sinn ist ferner im Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 36.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 52) ausgeführt, daß es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat, entscheidend auf seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt.
  • BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fehlen einer ordnungsgemäßen

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75
    Ebenso ist in dem Beschluß vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI C 40.73 - (Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 5) der Eindruck, den sich das Gericht auf Grund der Vernehmung von der Persönlichkeit des Kriegsdienstverweigerers bildet, als der Kern der tatrichterlichen Beweiswürdigung in Kriegsdienstverweigerungssachen bezeichnet.
  • BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75
    Diese Regelung dient u.a. dazu, den Parteien die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozeß durch schriftsätzlichen oder mündlichen Vortrag zu ermöglichen; ihre Verletzung berührt daher den Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. Urteile vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 6.61 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 24 = DVBl. 1963, 672] und vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 5]).
  • BVerwG, 16.10.1968 - III C 59.68

    Ordnungsgemäße Rüge einer mangelhaften Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75
    Es ist daher im allgemeinen Pflicht der an der Terminswahrung verhinderten Partei, dem Gericht die Gründe der Verhinderung und die Notwendigkeit ihrer Anwesenheit im Termin darzutun (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1968 - BVerwG III C 59.68 - [JR 1969, 194]).
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 26.73

    Zulässigkeit des Erlasses eines Widerspruchsbescheids bei bereits ergangener

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75
    Der Gesichtspunkt der Verfahrensbeschleunigung, der grundsätzlich in Kriegsdienstverweigerungssachen Gewicht hat (vgl. Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 26.73 - [Buchholz 448.0 § 32 WPflG Nr. 10]), stand einer erneuten Termins Verlegung oder Vertagung nicht entgegen; denn das Streben nach Beschleunigung darf nicht zu einer Versagung des rechtlichen Gehörs führen (vgl. Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG VI C 7.73 - [Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 11]).
  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

    Eine solche kann die Ablehnung eines Antrages auf Termins Verlegung dann zur Folge haben, wenn dem Antragsteller dadurch die Möglichkeit entzogen wird, sich sachgemäß und erschöpfend zu äußern (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1972 - BVerwG 7 C 81.70 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 64]; ferner BVerwGE 44, 307 [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73] [309]; 50, 275 [276] m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann von einer Versagung des rechtlichen Gehörs nicht gesprochen werden, wenn der Betroffene oder sein Prozeßvertreter es unterlassen haben, Gebrauch von den verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten zu machen, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BVerwGE 19, 231 [237]; 36, 264 [266]; 50, 275 [276]).

  • BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91

    Aussetzung eines Verfahrens - Verkündung eines noch nicht vollständig abgefassten

    Nach Auffassung des Großen Senats kommt der 7. Senat zu dieser Einschätzung deshalb, weil der dienstlichen Äußerung nicht entnommen werden kann, daß das erwähnte Senatsmitglied vor Abgabe der Erklärung die Notwendigkeit erkannt und sich sodann auch darum bemüht hat, vorhandene Erinnerungslücken - etwa unter Rückgriff auf die im Vorlagebeschluß (a.a.O., S. 23 f.) angeführten Unterlagen oder im Wege der Rücksprache mit anderen Mitgliedern des Richterkollegiums (zu beidem s. schon BVerwGE 49, 61 [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74]; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 5 C 73/79]) - zu schließen.

    Der absolute Revisionsgrund des nicht mit Gründen versehenen Urteils ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn die Gründe, die ein Urteil äußerlich aufweist, nicht mehr die Funktion haben können, die ihnen nach § 108 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 4 VwGO zukommt (z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 5 C 73/79]; 80, 136) [BVerwG 30.08.1988 - 9 C 80/87].

    Sinn und Zweck des § 117 Abs. 4 VwGO ist es also, den Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Urteilsberatung zu gewährleisten und die Übereinstimmung der schriftlichen mit den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewesenen Gründen zu beurkunden (vgl. BVerwGE 49, 61 [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74]; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - ; BVerwGE 85, 273 ).

  • BVerwG, 10.12.1985 - 9 C 84.84

    Vertagung der mündlichen Verhandlung - Telefonischer Antrag - Unverschuldete

    Indessen muß das Gericht im Rahmen seiner Ermessensentscheidung beachten, daß die in § 227 ZPO getroffene Regelung u.a. auch dazu dienen soll, den Parteien die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte insbesondere durch mündlichen Vortrag zu dem aufgrund der mündlichen Verhandlung gewonnenen Gesamtergebnis des Verfahrens zu ermöglichen; sie steht damit in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör (vgl. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - BVerwGE 50, 275 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 80.08

    Verhandlungsfähigkeit; Durchführungsgrundsatz; rechtliches Gehör; faires

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dort in einem Verfahren der Anerkennung eines Kriegsdienstverweigers der Vernehmung des Klägers für die abschließende Meinungsbildung des Gerichts anders als in sonstigen Streitigkeiten eine größere, meist sogar eine maßgebliche Rolle zuerkannt; es hat den Eindruck, den sich das Gericht aufgrund der Vernehmung von der Persönlichkeit des Kriegsdienstverweigerers bildet, als Kern der tatrichterlichen Beweiswürdigung angesehen (Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - BVerwGE 50, 275 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 98 S. 34 f.).
  • BVerwG, 26.04.1985 - 6 C 40.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verhandlung in Abwesenheit des

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat und wie auch das Verwaltungsgericht ausdrücklich anerkennt, kommt es für die in Kriegsdienstverweigerungssachen zu treffende Entscheidung des Gerichts, ob der Wehrpflichtige gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert und deshalb als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist, entscheidend auf die Bekundungen des Wehrpflichtigen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck an (vgl. z.B. Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - <BVerwGE 50, 275 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 98>).

    In seinem bereits angeführten Urteil vom 19. März 1976, a.a.O., hat der Senat hervorgehoben, daß die Regelung des § 173 VwGO in Verbindung mit § 227 ZPO, wonach "aus erheblichen Gründen" auf Antrag oder von Amts wegen ein Termin aufgehoben oder verlegt oder eine Verhandlung vertagt werden kann, u.a. dazu diene, den Parteien die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozeß durch schriftsätzlichen oder mündlichen Vortrag zu ermöglichen, so daß ihre Verletzung den Anspruch auf rechtliches Gehör berühre.

    Er hat jedoch zugleich betont, daß in Streitigkeiten über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, anders als in Rechtsstreitigkeiten auf anderen Sachgebieten der persönlichen Anwesenheit des betroffenen Wehrpflichtigen regelmäßig entscheidende Bedeutung zukommt, daß es für die Beurteilung, ob ein Antragsteller eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat, entscheidend auf seine Bekundungen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck ankommt, daß der Eindruck, den sich das Gericht aufgrund der Vernehmung von der Persönlichkeit des Kriegsdienstverweigerers bildet, den Kern der tatrichterlichen Beweiswürdigung bildet, und daß der mundlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht auch deshalb eine besondere Bedeutung zukommt, weil in Kriegsdienstverweigerungsverfahren die Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen ist, dem Wehrpflichtigen also nur eine Tatsacheninstanz zur Verfügung steht, in der er dem Gericht die tatsächlichen Grundlagen für die Beurteilung seines Anerkennungsbegehrens unterbreiten kann; alles dies müsse das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner Entscheidung über eine vom Wehrpflichtigen beantragte oder auch von Amts wegen zu prüfende Terminsaufhebung hinreichend berücksichtigen (Urteil vom 19. März 1976, a.a.O.; vgl. auch Beschluß vom 20. April 1982 - BVerwG 6 C 65.81 - ).

  • BVerwG, 27.11.1981 - 6 CB 94.79

    Rechtliches Gehör - Unentschuldigt ferngebliebener Kläger - Terminsänderung -

    Zwar kann, wie der Senat bereits entschieden hat (s. dazu Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - [BVerwGE 50, 275 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 98]), der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt sein, wenn das Gericht, daß das persönliche Erscheinen eines um seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer streitenden Wehrpflichtigen zu Beweiszwecken angeordnet hat, ohne den Wehrpflichtigen verhandelt und entscheidet.

    Das schließt aber nicht schlechthin aus, daß die Partei, die nicht das ihrige dazu beigetragen hat, sich für den Termin bereitzuhalten und so von der Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, Gebrauch zu machen, sich später nicht darauf berufen kann, ihr sei das rechtliche Gehör verengt worden (BVerwGE 50, 275 [276]).

    Ebensowenig ist die vom Kläger angenommene Abweichung von der Entscheidung zur Vertagungspflicht in BVerwGE 50, 275 gegeben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1997 - 25 A 4144/96

    Persönliche Befragung; Glaubwürdigkeit; Einholung eines psychologischen

    Zwar kann ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs vorliegen, wenn das Gericht trotz Ausbleibens des Klägers, dessen persönliches Erscheinen zum Termin es angeordnet hat, die mündliche Verhandlung durchführt und aufgrund dieser Verhandlung ein Endurteil erläßt, obwohl die Möglichkeit eines unverschuldeten Nichterscheinens des Klägers besteht, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1976 - VI C 5.75 -, BVerwGE 50, 275 (276 f.); siehe auch Redeker/von Oertzen, aaO, 1994, § 95 Rdnr. 5 m.w.N.

    vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 29. Januar 1991 - 2 BvR 1384/90 -, aaO; Beschluß vom 26. Mai 1994 - 2 BvR 1183/92 -, aaO; BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - VI C 49.68 -, aaO; Urteil vom 19. März 1976 - VI C 5.75 -, aaO.

  • BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86

    Versagung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Vertagungsantrags unter

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat und wie auch das Verwaltungsgericht ausdrücklich anerkennt, kommt es für die in Kriegsdienstverweigerungssachen zu treffende Entscheidung des Gerichts, ob der Wehrpflichtige gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigert und deshalb als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen ist, entscheidend auf die Bekundungen des Wehrpflichtigen und den von ihm gewonnenen Gesamteindruck an (vgl. z.B. Urteil vom 26. April 1985 - BVerwG 6 C 40.82 - im Anschluß an Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - ).
  • BVerwG, 09.12.1986 - 6 CB 91.84

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach einem bereits teilweise

    Diese Regelung dient u.a. dazu, den Beteiligten die sachgerechte Wahrnehmung ihrer Rechte im Prozeß durch schriftsätzlichen oder mündlichen Vortrag zu ermöglichen; ihre Verletzung berührt daher den Anspruch auf rechtliches Gehör (vgl. Urteile vom 1. November 1963 - BVerwG 6 C 37.61 - und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - <BVerwGE 50, 275>).

    Es obliegt daher im allgemeinen der an der Terminswahrnehmung verhinderten Partei, dem Gericht die Gründe ihrer Verhinderung und die Notwendigkeit ihrer Anwesenheit im Termin darzutun (vgl. das bereits angeführte Urteil des Senats vom 19. März 1976, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 10.02.1999 - 6 UZ 371/98

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Verdichtung zu einer

    Die Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Beteiligten hat grundsätzlich zur Folge, dass der Beteiligte bei Beantragung der Terminsaufhebung, Terminsverlegung bzw. Vertagung der mündlichen Verhandlung die Gründe für die Notwendigkeit seiner persönlichen Anwesenheit nicht substantiiert darlegen muss (BVerwG, 19.03.1976 - VI C 5.75 -, BVerwGE 50, 275; 26.04.1985 - 6 C 40.82 -, Buchholz 303, § 227 ZPO Nr. 4).

    Grundsätzlich kann allerdings derjenige Beteiligte, der nicht das Seine dazu beigetragen hat, sich für den Termin bereitzuhalten und so von der ihm eingeräumten Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, Gebrauch zu machen, sich später nicht darauf berufen, ihm sei das rechtliche Gehör versagt worden (BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75 -, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 01.03.1996 - 9 K 276/93

    Kein Wohnsitz im Inland trotz der regelmäßigen bis zu sechswöchigen Nutzung einer

  • BVerwG, 14.11.1983 - 6 C 132.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.10.1978 - 2 B 24.77

    Vertagungsantrag - Verlegungsantrag - Terminwahrnehmung - Gründe der Verhinderung

  • BVerwG, 27.02.1991 - 2 CB 25.90

    Rüge eines Verfahrensmangels bzgl. der Einlegung einer zulassungsfreien Revision

  • BVerwG, 20.10.1980 - 2 ER 204.80

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88
  • BVerwG, 14.11.1983 - 6 C 118.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.04.1982 - 9 B 725.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Verletzung des Anspruchs

  • BVerwG, 22.01.1981 - 6 C 95.80

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen

  • BVerwG, 30.10.2002 - 5 B 231.02

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86

    Ladung - Frist - Rechtliches Gehör - Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten

  • BVerwG, 15.07.1982 - 6 C 61.82

    Unabkömmlichkeit des Klägers wegen termingebundener Arbeiten im Betrieb seines

  • BVerwG, 17.07.1978 - 2 B 5.78

    Fürsorgepflicht des Richterdienstgerichts - Vertreter des Dienstherrn -

  • BVerwG, 12.03.1990 - 5 CB 26.89

    Ordnungsgemäße Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Verfahrensrügen zur

  • BVerwG, 27.11.1989 - 6 C 30.87

    Rechtliches Gehör - Kriegsdienstverweigerer - Wehrdienstverweigerung -

  • BVerwG, 17.10.1983 - 9 B 10693.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge der Verletzung des

  • BVerwG, 14.02.2002 - 6 B 75.01

    Kriegsdienstverweigerer; Musterungsverfahren; Tauglichkeitsüberprüfung;

  • BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge der verzögerten vollständigen Abfassung des Urteils

  • BVerwG, 02.10.2000 - 6 B 46.00

    Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Vorliegen einer Divergenz - Verletzung

  • BVerwG, 20.04.1982 - 6 C 65.81

    Maßgeblichkeit der Erfolgsaussichten des voraussichtlichen Prozessausgangs

  • VGH Hessen, 31.01.1997 - 13 UZ 3552/96

    Persönliches Erscheinen eines Beteiligten: Mitteilung der Ladung zum Termin an

  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 41.82

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Verkündung des Endurteils - Vertagungsantrag -

  • BVerwG, 16.09.1988 - 1 B 107.88

    Voraussetzungen und Folgen einer Aufhebung oder Verlegung des Termins nach § 173

  • BVerwG, 26.11.1987 - 6 C 29.87

    Vertagung des Verhandlungstermins bei entschuldigter Säumnis auch ohne

  • BVerwG, 11.03.1987 - 5 CB 111.83

    Nichteinhaltung der Frist zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 30.06.1986 - 5 CB 111.83

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) - Versäumung der Frist

  • BVerwG, 09.08.1978 - 8 C 5.77

    Zulässigkeit der Durchführung eines Termins zur mündlichen Verhandlung in

  • BVerwG, 01.08.1997 - 6 B 53.97

    Anordnung des persönlichen Erscheinens eines um seine Anerkennung als

  • BVerwG, 04.04.1997 - 6 B 23.97

    Anordnung des persönlichen Erscheinens des um seine Anerkennung als

  • BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 12.85

    Ermessen der zuständigen Dienststelle bei Bestimmung des Dienstgrades für die

  • BVerwG, 30.06.1986 - 5 CB 112.83

    Einbeziehung von Grundstücken in ein Flurbereinigungsverfahren - Zurechnung von

  • BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77

    Ersetzung der Verkündung des Urteils in der mündlichen Verhandlung durch die

  • BVerwG, 15.08.1986 - 6 B 127.85

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Abwesenheit des

  • BVerwG, 15.09.1983 - 6 C 91.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rechtliches Gehör - Aktenlage -

  • VGH Hessen, 15.01.1997 - 10 UZ 2085/96

    Antrag auf Terminsverlegung bzw Vertagung wegen Erkrankung eines Beteiligten,

  • BVerwG, 17.06.1991 - 5 ER 644.91

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.03.1987 - 5 CB 112.83

    Einbeziehung von Grundstücken in ein Flurbereinigungsverfahren - Zurechnung von

  • BVerwG, 11.04.1986 - 1 B 127.85

    Anspruch eines Ausländers auf Arbeitslosenhilfe - Geltendmachung von

  • BVerwG, 16.03.1984 - 6 C 115.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.08.1983 - 6 C 34.83

    Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer - Anordnung des persönlichen

  • BVerwG, 03.03.1982 - 6 C 161.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassung einer

  • BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 110.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der

  • BVerwG, 27.05.1997 - 8 B 74.97

    Verletzung des Gebots auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch die Ablehnung des

  • BVerwG, 14.01.1997 - 6 B 59.96

    Versagung des rechtlichen Gehörs bei Verhandeln des Gerichts in Abwesenheit eines

  • BVerwG, 17.06.1991 - 5 ER 646.91

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.01.1987 - 9 B 305.86

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 14.12.1983 - 6 CB 126.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.03.1982 - 6 C 158.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der

  • BVerwG, 03.03.1982 - 6 C 149.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassung einer

  • BVerwG, 03.03.1982 - 6 C 99.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verzicht auf die förmliche Vernehmung

  • BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 127.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der

  • BVerwG, 03.02.1982 - 6 C 96.81

    Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe -

  • BVerwG, 08.09.1980 - 6 CB 76.80

    Versagung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung einer Terminsverlegung wegen

  • BVerwG, 31.07.1980 - 6 C 50.80

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.08.1974 - VI CB 88.73

    Verwerfung einer Verfahrensrevision wegen nicht ordnungsgemäßer Darlegung von

  • BVerwG, 17.06.1991 - 5 ER 645.91

    Abwesenheit des Klägers wegen Krankheit als Revisionsgrund - Anforderungen an die

  • BVerwG, 30.08.1985 - 9 B 351.85

    Verfahrensmangel durch Versagung des Anspruchs auf rechtliches Gehör als

  • BVerwG, 14.12.1984 - 9 B 461.83

    Umfassende Darlegung der Asylgründe als Obliegenheit des Betroffenen -

  • BVerwG, 11.03.1983 - 6 C 24.83

    Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs - Anerkennung des Klägers als

  • BVerwG, 02.11.1982 - 5 B 23.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung einer

  • BVerwG, 15.07.1982 - 6 B 55.82

    Entscheidung über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer trotz

  • BVerwG, 01.08.1980 - 6 C 46.80

    Versagung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung der Terminsverlegung, die wegen der

  • BVerwG, 01.04.1997 - 4 B 37.97

    Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung "wegen Krankheit bzw. Haftbefehl" -

  • BVerwG, 19.01.1984 - 6 C 144.82

    Heilung des Mangels des Vorverfahrens durch Anhörung des Klägers in der

  • BVerwG, 20.02.1985 - 5 CB 16.84

    Voraussetzungen der Einlegung der Revision ohne Zulassung nach § 132 Abs. 2, 133

  • BVerwG, 28.03.1984 - 6 C 2.83

    Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Voraussetzung der förmlichen

  • BVerwG, 26.02.1981 - 5 ER 246.80

    Rechtsmittel

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